Fragen und Antworten zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S
Die sogenannten berlinpässe werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr von den Bürgerämtern, sondern je nach Art des Leistungsbezugs von den jeweiligen Leistungsstellen (z. B. Ämter für Soziales, Jobcenter, Wohnungsämter) ausgestellt. Zeitgleich wird der berlinpass ersetzt durch den Berechtigungsnachweis. Damit können ab 2023 die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit genutzt sowie das Berlin-Ticket-S (Sozialticket) erworben werden.
Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie automatisch von Ihrer Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum Ihrer Leistungsbewilligung. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist nicht nötig. Weitergehende Informationen können auf der Webseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales abgerufen werden.
Bild: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales